Private Krankenversicherung PKV Versicherungspflichtgrenze Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Die Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt und regelt, wer der Versicherungspflicht unterliegt und sich in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern muss oder als freiwillig gesetzlich Versicherte in die Private Krankenversicherung wechseln kann. Wer ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielt, kann eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und kann sich auf Wunsch in einer PKV krankenversichern. Die Arbeitsentgeltgrenze wird abhängig von der Einkommenentwicklung in Deutschland jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgelegt. Deshalb gelten für die vergangenen Jahre von 2008, 2009 und 2010 verschiedene Entgeltgrenzen. Demnächst gibt die Regierung die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2011 bekannt, die dann ab dem 01. Januar 2011 in Kraft tritt.
Allgemeine und besondere Versicherungspflichtgrenze Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010
Seit 2002 gibt es eine allgemeine und eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist geringer und wird auf Versicherte angewandt, die bis zum 31. Dezember 2002 in der PKV versichert waren. Für alle anderen Versicherten gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, die etwas höher liegt.
- Allgemeine Versicherungspflichtgrenze Arbeitsentgeltgrenze 2010: 49.950 Euro im Jahr (4.162,50 Euro im Monat)
- Besondere Versicherungspflichtgrenze Arbeitsentgeltgrenze 2010: 45.000 Euro im Jahr (3.750,00 Euro im Monat)
- Allgemeine und besondere Versicherungspflichtgrenze 2011 wird noch bekanntgegeben
Unglücklicherweise wird die Versicherungspflichtgrenze oft mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Diese Bemessungsgrenze ist deutlich höher und bestimmt lediglich, bis zu welcher Höhe des Bruttoeinkommen versicherungsbeiträge auf die gesetzliche Krankenversicherung bzw. auf die gesetzliche Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung beträgt im Jahr 2010 für Ost-Deutschland 55.800 Euro im Jahr (4.650 Euro im Monat) und für West-Deutschland 66.000 Euro im Jahr (5.500 Euro im Monat).
Wartezeit Private Krankenversicherung: Drei-Jahres-Frist vor Abschaffung
Aktuell müssen Versicherte ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in drei Jahren hintereinander vorweisen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Diese Wartezeit, auch Drei-Jahres-Frist genannt, soll laut der Regierung ab dem kommenden Jahr 2011 abgeschafft und durch eine einjährige Wartezeit ersetzt werden. Für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung muss dann lediglich ein Jahr oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient werden. Die Private Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze 2011 wird demnächst neu festgesetzt.
In dem Fall kann sich für viele Gutverdiener ein Wechsel in die PKV durchaus lohnen, da im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse kein allgemeiner Beitragssatz von 15,5 Prozent auf das Einkommen erhoben wird, sondern lediglich eine Risikoprüfung vorgenommen wird. So können besonders Versicherungsnehmer in jungen Jahren und mit guter gesundheitlicher Verfassung deutlich günstigere Preise in Verbindung mit umfangreicheren Leistungen genießen. Ein Private Krankenversicherung Vergleich verschafft hier zusätzlich einen guten Überblick über die vielen PKV Tarife.