PKV Wechsel

Wechsel in die Private Krankenversicherung oder Wechsel innerhalb der PKV

Zwischen einem Wechsel in die private Krankenversicherung und einem Wechsel von PKV zu PKV muss wie folgt unterschieden werden. Ein Wechsel innerhalb der PKV ist jederzeit unter Beachtung der Wechselfrist ohne Voraussetzung möglich. Ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft gar ohne Wartezeit und ohne erneute Alters- und Gesundheitsprüfung. Sinnvoll ist ein solcher Krankenversicherung Wechsel bei Eröffnung neuer und besserer PKV Tarife oder bei Wunsch nach umfangreicheren Versicherungsleistungen. Dagegen ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung nicht ohne Weiteres möglich. Selbständige, Freiberufler und Beamte können auch hier problemlos wechseln. Allerdings ist es Angestellten und Arbeitnehmern erst in die PKV zu wechseln, wenn im Vorfeld eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt ist. Dies ist der Fall, wenn der Angestellte bzw. Arbeitnehmer einen Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.950 Euro in drei aufeinanderfolgenden Jahren nachweisen kann. Diese drei-jährige Wartezeit soll allerdings ab 2011 wegfallen und durch eine einjährige Frist ersetzt werden. Versicherungsnehmer, die über ein solch hohes Einkommen verfügen können sich in der privaten Krankenversicherung meist günstiger und mit umfangreicheren Leistungen krankenversichern.

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