Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2011 und Beitragssatz zur Sozialversicherung

Die neuen Beitragsbemessungsgrenze 2011 sind bekannt gegeben worden. Demnach sinkt die BBG 2011 zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung in West, in Ost steigt sie geringfügig. Auch der Beitragssatz 2011 zu Sozialversicherung und damit der Arbeitgeberanteil steigt. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt unverändert.

  • Beitragsbemessungsgrenze 2011 Kranken- Pflegeversicherung Ost + West: 44.500 Euro Jahresbruttoeinkommen
  • Beitragsbemessungsgrenze 2011 Rentenversicherung Ost: 57.600 Euro Jahresbruttoeinkommen
  • Beitragssatz 2011 Krankenversicherung Arbeitgeberanteil: 7,3 Prozent
  • Beitragssatz 2011 Arbeitslosenversicherung Arbeitgeberanteil: 3,00 Prozent

Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung in Ost und West

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt bei der Anrechnung des Einkommens zu den Pflichtversicherungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung eine wichtige Rolle. Der Gesetzgeber sieht bei Pflichversicherten Bürgern eine Versicherungspflicht und treibt hierfür Versicherungsbeiträge ab. Dies allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe des Einkommens, nämlich bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Alles Einkommen oberhalb dieses Entgeltes werden für die Beiträge nicht angerechnet und bleiben unbelastet. Oft wird die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungspflichtgrenze bzw der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verwechselt.

Beitragsbemessungsgrenzen gesetzliche Rentenversicherung 2010 West (neue Bundesländer) Ost (alte Bundesländer)

Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2010 beträgt für die alten Bundesländer (West) 5.500 Euro pro Monat (66.000 Euro im Jahr) und für die neuen Bundesländer (Ost) 4.650 Euro im Monat (55.800 Euro im Jahr). Diese Bemessungsgrenze wird jährlich von der Regierung neu festgelegt und ist an die allgemeine Lohnentwicklung in Ost und West-Deutschland gekoppelt. Auch für das kommende Jahr wird es eine angepasste Entgeltgrenze geben, die zum 01 Januar 2011 in Kraft tritt. Beitragspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Angestellten und Arbeitnehmer, sowie Rentner und Arbeitslose bzw. Hartz-4 Bezieher.

Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche private Krankenversicherung 2010

Für die gesetzliche Krankenkasse bzw. die private Krankenversicherung gibt es eine gesonderte und bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt für das Jahr 2010 3.750 Euro im Monat bzw. 45.000 Euro im Jahr. Am Beispiel der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich die Beitragsbemessungsgrenze gut veranschaulichen. Da der allgemeine Beitragssatz zur GKV aktuell bei 14,9 Prozent liegt (ab 2011 bei 15,5%), werden Beiträge bis maximal 14,9 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 Euro im Monat bzw 45.000 Euro im Jahr fällig. Das entspricht einem Beitrag von 558,75 Euro monatlich oder 6.705,00 Euro jährlich. Dieser Krankenkassenbeitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Dieser Beitrag wurde unter Wirschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.