Die gesetzliche Unfallversicherung soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren des Versicherten verhüten. Nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer Berufskrankheit dienen die Unfallversicherung dazu, einerseits die Gesundheit und andererseits natürlich die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wieder herzustellen. Bevor es an dieser Stelle zu einem Missverständnis kommt: für Kinder und Jugendliche gilt die gesetzliche Unfallversicherung natürlich im Bereich des Kindergartens und der Schule – sie gelten also als eine Art des versicherten Arbeitnehmers.
Spätestens an dieser Stelle wird der interessierte Leser hellhörig, und das mit gutem Recht. Denn tatsächlich scheint nur die Rede von Unfällen im betrieblichen Umfeld, also Arbeitsunfällen, die Rede zu sein. Dabei handelt es sich nicht etwa um einen Fehler: in der Tat deckt die gesetzliche Unfallversicherung einzig und allein diese Art von Unfällen ab. Damit erfüllt die gesetzliche Unfallversicherung sehr wohl einen wichtigen Zweck – aber sie nützt bei Unfällen im privaten, häuslichen Umfeld reichlich wenig. Genau dort passieren jedoch rein statistisch 90% aller jährlichen Unfälle.
Will man sich also vor genau diesen Unfällen – oder vielmehr den weitreichenden Folgen – schützen, braucht es eine andere Art der Versicherung, nämlich die private Unfallversicherung.