Tagesarchive: 4. September 2010

Markenrecht: Apple geht mit “eiPott” ins Gericht

Das Oberlandesgericht Hamburg gab in seiner markenrechtlichen Entscheidung vom 9. August 2010 (AZ 5 W 84/10) einem Eilantrag von Apple statt. Ein Unternehmer hatte Eierbecher unter der Bezeichnung „eiPott“ vertrieben und auf der Produktverpackung unter anderem ein angebissenes Ei abgebildet.

Apple ging hiergegen aus seiner Gemeinschaftsmarke „IPOD“ vor, die nicht nur für Musikabspielgeräte, sondern unter anderem auch für „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ geschützt ist, worunter auch Eierbecher fallen.

Weitere Infos: http://www.hsc-ol.de/markenrecht/apple-geht-mit-eipott-ins-gericht-27

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